Strafrecht
Neben Verfahren, die das allgemeine Strafrecht betreffen, wie z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung und Betrug, liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Verteidigung von Verfahren im Straßenverkehrsstrafrecht u.a. wegen
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
- fahrlässiger Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr (Alkohol und Drogen)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsgefährdung
- Urkundenfälschung
- Nötigung
Ziel meiner Arbeit ist es, dass eingeleitete Ermittlungsverfahren frühzeitig gegenüber der Ermittlungsbehörde erfolgreich abgeschlossen werden, die Fahrerlaubnis erhalten bleibt und es erst gar nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung eines Fahrverbotes oder einer MPU kommt.