Zur Person
Rechtsanwalt Helmut Dittberner studierte Verwaltungs- und Rechtswissenschaften und ist zugleich Diplomverwaltungswirt.
Seine berufliche Tätigkeit begann er bei der Polizei des Landes Niedersachsen und kennt daher die Arbeit der Verwaltung und der Strafverfolgungsbehörden. In verschiedenen Landesbehörden in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern war er als Polizeihauptkommissar in Führungspositionen und auch als Dozent tätig.
Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt in Cottbus ansässig, spezialisiert in den Bereichen Straf- und Verkehrsrecht. Nebenamtlich arbeitete er als Arbeitsgemeinschaftsleiter Strafrecht für Referendare, sowie als Prüfer im Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg und im Fachausschuss Verkehr der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg.
Bundesweit berät und vertritt er Einzelpersonen als auch Unternehmen, arbeitet dabei mit anderen Rechtsanwälten zusammen und koordiniert die fachspezifische, rechtliche Vertretung seiner Mandanten.
Vorrang seiner Arbeit ist die individuelle Beratung und Vertretung, insbesondere der erfolgreiche Abschluss ohne gerichtliche Verhandlung.
Seine berufliche Tätigkeit begann er bei der Polizei des Landes Niedersachsen und kennt daher die Arbeit der Verwaltung und der Strafverfolgungsbehörden. In verschiedenen Landesbehörden in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern war er als Polizeihauptkommissar in Führungspositionen und auch als Dozent tätig.
Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt in Cottbus ansässig, spezialisiert in den Bereichen Straf- und Verkehrsrecht. Nebenamtlich arbeitete er als Arbeitsgemeinschaftsleiter Strafrecht für Referendare, sowie als Prüfer im Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg und im Fachausschuss Verkehr der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg.
Bundesweit berät und vertritt er Einzelpersonen als auch Unternehmen, arbeitet dabei mit anderen Rechtsanwälten zusammen und koordiniert die fachspezifische, rechtliche Vertretung seiner Mandanten.
Vorrang seiner Arbeit ist die individuelle Beratung und Vertretung, insbesondere der erfolgreiche Abschluss ohne gerichtliche Verhandlung.